Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen


1 Angebot und Vertragsabschluss


1.1 Eine Bestellung gilt erst dann von uns als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist.
1.2 Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich.
1.3 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden insgesamt oder einzeln gleich welcher Art bedürften zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4 Einmal erteilte Bestellungen sind unwiderruflich, es sei denn, dass wir einer Aufhebung schriftlich zustimmen.
1.5 In diesem Fall können von uns die zwischenzeitlich entstandenen Aufwendungen und der entgangene Gewinn in Höhe von mind. 15% des Nettofakturenwertes in Rechnung gestellt werden.
1.6 Die in Drucksachen enthaltenen Beschreibungen, Abbildungen und technischen Maße sind nur annähernd maßgebend, ohne dass für uns eine Verbindlichkeit zur Benachrichtigung über erfolgte Änderungen besteht.
1.7 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.
1.8 Zurückgesandte Ware wird nur nach vorheriger Zustimmung durch uns angenommen.
1.9 Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.


2 Preise


2.1 Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und werden in Euro gestellt.
2.2 Bei Beträgen mit dem Hinweis Richtpreis kann von uns eine Differenz von max. ±20% zum vereinbarten Richtpreis fakturiert werden.
2.3 Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.


3 Zahlungsbedingungen


3.1 Die Zahlungen sind, wenn keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, innerhalb 30 Tagen dato Faktura in bar und ohne jeden Abzug frei an unsere Zahlstelle zu leisten.
3.2 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Überschreitung der Zahlungsfrist, ohne dass es dazu vorher einer Inverzugsetzung bedarf, bankübliche Zinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Landesbank-Diskontsatz in Anrechnung gebracht.
3.3 Die Zurückhaltung der Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
3.4 Eine Mängelrüge seitens des Bestellers hat auf die fristgerechte Zahlungsverpflichtung keine aufschiebende Wirkung.


4 Lieferzeit


4.1 Die Einhaltung der angegebenen Lieferzeit wird angestrebt und beginnt sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind und über die Bedingungen des Geschäftes Einigung erzielt ist.
4.2 Die Lieferfrist bezieht sich auf die Fertigstellung im Werk.
4.3 Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen – z.B. Betriebsstörungen, Ausschusswerden, Materialmangel bei uns oder unserem Lieferanten, höhere Gewalt – und die Ausführung übernommener Aufträge verzögern, wesentlich erschweren oder unmöglich machen berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen seitens des Bestellers, die Lieferung entsprechend hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Teillieferungen sind zulässig.


5 Versand


5.1 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers und zwar auch dann, wenn Lieferung frei Bestimmungsort vereinbart wurde.
5.2 Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Besteller über.
5.3 Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers vorgenommen.
5.4 Wenn nicht besonders vereinbart, erfolgt die Bestimmung der Versandart nach unserem Ermessen.


6 Beanstandungen


6.1 Beanstandungen irgendwelcher Art finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angebracht werden.
6.2 Versteckte Mängel können längstens innerhalb 3 Monaten nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.
6.3 Bei Übersee-Lieferungen muss der Besteller dafür Sorge tragen, dass Mängelrügen vor der Verschiffung erteilt und von uns nachgeprüft werden können.
6.4 Weitergabe der Ware an Dritte, sowie Verschiffung gelten als vorbehaltlose Annahme.
6.5 Eine Anlieferung beanstandeter Ware kann nur auf unser Verlangen und stets franko und auf Gefahr des Bestellers erfolgen.


7 Mängelhaftung


7.1 Für berechtigte Mängel der Lieferung haften wir nur insoweit, als nach unserer Wahl aufgebessert oder Ersatz geliefert wird. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2 Voraussetzung einer Haftung sind das Fehlen von im Dienstleistungsvertrag fixierter Eigenschaften der Ware oder fehlerhafte Ausführung derselben.
7.3 Für Materialmängel haften wir nur insoweit, als wir bei Anwendung uns möglicher fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätten erkennen müssen.
7.4 Für natürliche Abnutzung, Schäden aus natürlicher Abnützung, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme, eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durch den Besteller, oder bei Änderungen von fremder Seite bleibt eine Haftung durch uns ausgeschlossen.
7.5 Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt.
7.6 Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Änderungen, sowie zur Lieferung von Ersatzteilen oder Ersatzware hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren.
7.7 Bei Fertigung nach Zeichnungen oder anderen Unterlagen des Bestellers haften wir nur für zeichnungs- bzw. unterlagensgemäße Ausführung.
7.8 Wird uns die Lösung von Konstruktionsaufgaben überlassen, so kann eine Mängelhaftung nur geltend gemacht werden, wenn der Besteller innerhalb der Frist für Mängelrüge nachweist, dass das Erzeugnis dem allgemeinen Stand der Technik schuldhaft nicht entspricht.
7.9 Durch unberechtigte Mängelrüge uns entstehende Kosten trägt der Besteller.


8 Eigentumsvorbehalte


8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2 Es gilt der sogenannte Eigentumsvorbehalt, der uns ein Miteigentum an den Maschinen oder Einrichtungen zusichert, in die unsere Ware eingebaut wird.
8.3 Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte sind wir hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.


9 Erfüllungsort und Gerichtsstand


9.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Werkes.
9.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz des für uns zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt auch für Wechselklagen.


10 Verbindlichkeiten des Vertrages


10.1 Die Übernahme aller Bestellungen durch uns erfolgt nur auf Grund vorstehender Bedingungen.
10.2 Etwaige vom Besteller vorgesehene anderslautende Bedingungen haben uns gegenüber keine Gültigkeit und verpflichten uns nicht zum Widerspruch, denn unsere Bedingungen wurden schon im Angebot bekanntgegeben und zur Grundlage eine Liefervertrages mit uns gemacht.
10.3 Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.
Für die Auslegung ist ausschließlich Deutsches Recht maßgebend.



Stand: 17.03.2022